Bundestag stellt klar: Unternehmensberatung ist keine Zeitarbeit.
Nach langwierigen und zähen Verhandlungen hat der Deutsche Bundestag am 21.10. die Reform des Arbeitnehmerüberlassungs- und Werkvertragsrechts (AÜG) beschlossen. Der Gesetzgeber hat mit der neuen Regelung ausdrücklich klargestellt, dass die Tätigkeiten von Unternehmensberatern nicht als Zeitarbeit zu bewerten sind. Und: Im Gesetzestext ist präzisierend beschrieben, dass „die unternehmerische Tätigkeit beispielsweise als Beratungsunternehmen“ nicht eingeschränkt werden darf. Damit sind die Unsicherheiten für Klienten von Consultingfirmen beseitigt.
Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU):
http://www.bdu.de/media/239397/bundestagsentscheidung_werkvertraege_2016.pdf
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